###ANREDE###,
wir hoffen, dass es dir und deiner Familie weiterhin gut geht und blicken gemeinsam zuversichtlich in die Zukunft.
Mit diesem Newsletter möchten wir dich davon davon informieren, dass nicht nur Gewerbebetriebe, die aufgrund des Lockdowns geschlossen wurden, sondern auch Privatzimmervermieter ab 18. November einen Antrag auf Ersatz des Umsatzes bei der AMA einbringen können:
Folgende Vermieter haben Anspruch auf 80 % Umsatzersatz:
- Privatzimmervermieter, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Urlaubs am Bauernhof.
Weitere bekannt gewordene Details:
Der Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der Vorjahresumsatz im Monat November 2019.
Die Höhe des Umsatzersatzes entspricht 80 % des Vorjahresumsatzes, mindestens jedoch EUR 2.300,-.
Auch Vermieter die im Vorjahr noch keinen Umsatz erzielt haben, erhalten den Mindestumsatz in Höhe von EUR 2.300,-.
Die Inanspruchnahme des Umsatzersatzes führt nicht zum Ausschluss vom Härtefallfonds.
ACHTUNG:
Die Frist zur Geltendmachung des Antrages endet am 15. Dezember 2020!
So kannst du den Umsatzersatz geltend machen (sofern die Voraussetzungen erfüllt werden):
- Zugangsdaten für die eAMA beantragen (www.ama.at/Fachliche-Informationen/Bewirtschafter-Betriebsdaten/Stammdatenerhebungsformular)
Die Kundennummer der AMA erhältst du per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt. -> bitte so rasch als mögliche die Zugangsdaten beantragen!
- Bitte die Höhe der Einnahmen für November 2019 feststellen.
- Der Antrag kann via www.eama.at eingebracht werden.
Wir wünschen dir viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol