###ANREDE###,
gerne möchten wir dich darüber informieren, dass heute ab 12:00 Uhr ein Antrag auf Unterstützung in der zweiten Phase des Härtefallfonds eingebracht werden kann.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde gegenüber der ersten Phase wesentlich erweitert (vgl. Ausführungen in unserem letzten Newsletter), womit allenfalls auch für dich eine Unterstützungsmöglichkeit besteht. Der Antrag wurde vereinfacht, sodass du im Wesentlichen nur die Einnahmen zwischen 16. März und 15. April 2020, sowie die Höhe deiner Nebeneinkünfte (zB Vermietung oder Nichtselbständige Einkünfte) ermitteln musst.
Ersatz für den Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass ein Antrag auf Entschädigung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der behördlichen Maßnahmen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden muss. Je nach dem, aufgrund welcher behördlichen Verordnung ein Ersatz begehrt wird, ist davon auszugehen, dass die 6-Wochen-Frist jedenfalls bereits im März zu laufen begann!
Solltest du den Verdienstentgang geltend machen wollen, ist jedenfalls noch vor dem Ende der Frist (so schnell wie möglich) ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Wir empfehlen zunächst den Antrag per E-Mail (zB an BH Landeck verdienstentgang-bh.la@tirol.gv.at; BH Imst verdienstentgang-bh.imst@tirol.gv.at; BH Innsbruck-Land verdienstentgang-bh.innsbruck@tirol.gv.at) zu übermitteln und anschließend mittels eingeschriebenen Brief an die zuständige Behörde (mit eigenhändiger Unterschrift) zu senden.
Gerne sind wir bei Fragen oder Unklarheiten behilflich.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol