Wir können den Wind nicht ändern,
aber wir können die Segel richtig setzen.
(Aristoteles)
###ANREDE###,
seit unserem letzten Newsletter sind nun einige Tage vergangen, in denen wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen für dich beobachtet haben.
Unser Anspruch ist, dass wir dir nur gesicherte und geprüfte Informationen übermitteln, um in dieser herausfordernden Zeit nicht noch zusätzlich für Verunsicherung und Verwirrung zu sorgen. Nachfolgend möchten wir dir einen Überblick über die weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geben. Details zu den einzelnen Maßnahmen kannst du den untenstehenden Links bzw. den angehängten Beilagen entnehmen.
- Zweite Phase der Hilfsleistungen des Härtefallfonds
ACHTUNG: Antragstellung ab 16. April nun auch für Privatzimmervermieter und Landwirte im Nebenerwerb möglich!
- Der Corona-Hilfs-Fonds
Überbrückungskredit mit einem Zuschuss für die Fixkosten. Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses findet erst 2021 statt!
- Ersatz für den Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz
ACHTUNG: Ob ein Anspruch auch für Vermieter (Privatzimmer, Ferienwohnungen) besteht, ist derzeit noch nicht geklärt!
- COVID-ArbeitnehmerInnenfonds des Landes Tirol
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden, finanziell zu unterstützen.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.
Frohe Ostern – vor allem Gesundheit – wünscht
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol