###ANREDE###,
von Seiten der Bundesregierung wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, um all jene UnternehmerInnen zu unterstützen, die jetzt keine Umsätze haben, damit sie ihre Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel, Güter des täglichen Bedarfs, ...) bestreiten können.
Gemäß den nunmehr veröffentlichten Richtlinien, können ab Freitag, dem 27.03.2020 (ab 17:00 Uhr) folgende UnternehmerInnen einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen:
- Ein-Personen-UnternehmerInnen
- KleinstunternehmerInnen (mit weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente)
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende, Künstler, Psychotherapeuten
- Freie DienstnehmerInnen wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Achtung:
Bitte genau überprüfen, ob du zum Kreis der förderungsfähigen UnternehmerInnen nach 4.1 der Förderrichtlinie (vgl. Beilage) gehörst! So werden zum Beispiel UnternehmerInnen, die ein zusätzliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66 pro Monat) erzielen oder ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gegründet haben, nicht gefördert!
Der Härtefallfonds gewährt einen Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)
Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
Phase 2 - (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind noch in Ausarbeitung):
Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen und richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
In der Beilage findest du eine Auflistung der benötigten Daten und Unterlagen für den Antrag. Ebenfalls sind die Förderrichtlinien mit den genauen Voraussetzungen und Verpflichtungen zum Erhalt der Förderung beigefügt.
Bitte zögere nicht, dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns zu wenden. Aufgrund des derzeit eingeschränkten Kanzleibetriebes erreichst du uns am besten per Email (info@steuerfamilie.tirol) oder telefonisch unter +43 (0) 650/50 17 236.
Dein Team der Steuerfamilie.tirol
Bleib gesund!