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###ANREDE###,

die Antragstellung für den Ausfallbonus für November, Dezember 2020 und Jänner 2021 ist nur noch bis zum 15. April 2021 möglich! 

In diesem Newsletter möchten wir dich als Unternehmer darüber informieren, dass jene Unternehmer, die vor dem 1. November 2020 erste Umsätze erzielt haben, bis zum 15. April 2021 einen Antrag auf Erstattung eines Ausfallbonus in Höhe von 15 % (mit einer Option auf weitere 15 % als Vorschuss für den Fixkostenzuschuss 800.000) via FinanzOnline einbringen können:

Voraussetzungen:

  • Sitz und Betriebsstätte in Österreich mit
  • operativer Tätigkeit in Österreich (keine Vermögensverwaltung) 
  • betriebliche Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
  • und ein Umsatzausfall von zumindest 40 % in den einzelnen Monaten

Ausschlussgründe:
Wenn für den Zeitraum November und/oder Dezember 2020 ein Antrag auf Umsatzersatz gestellt wurde, kann für diese Monate kein Antrag auf Erstattung eines Ausfallbonus mehr gestellt werden!

Vergleichszeitraum für Umsatzrückgang:          November 2019 bis Jänner 2020

Berechnung:
Der Ausfallbonus wird anhand des Umsatzrückgangs durch die Finanzverwaltung automatisch berechnet.

Achtung: Bei Neugründern (nach dem 31.12.2019) bei denen noch keine Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuer- oder Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt die Berechnung wie folgt:

Die Summe der erzielten Umsätze vom Beginn der Unternehmenseröffnung bis zum 31. Oktober 2020 ist durch die Anzahl der Öffnungsmonate (bis zum 31. Oktober 2020) zu dividieren:

     Beispiel:
     Betriebseröffnung 1.7.2020 – Umsatz bis 31.10.2020 -> EUR 10.000,-  
     Berechnung Vergleichsmonat:
     EUR 10.000,- : 4 Monate (07-10/2020) = EUR 2.500,- Monatsumsatz

In diesem Beispiel könnte bei einem Umsatzrückgang von mehr als EUR 1.000,-    (=mehr als 40 % -> EUR 2.500,- x 40 % = 1.000,-) ein Antrag auf Erstattung von 15 % des Umsatzrückganges gestellt werden -> Umsatzrückgang EUR 1.000,- x 15 % = EUR 150,- Ausfallbonus.

Selbstverständlich sind wir dir gerne bei der Einbringung eines Antrags via FinanzOnline behilflich. Dazu benötigen wir jedoch ehestmöglich deine monatlichen Umsatzzahlen (11-12/2020 sowie 11-12/2019 und 01-02/2021 sowie 01-02/2020) und die unterschriebene Spezialvollmacht (vgl. Beilage), damit wir den Umsatzrückgang berechnen können.

Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.

Dein Team der

Steuerfamilie.tirol

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