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###ANREDE###,

in unserem heutigen Newsletter möchten wir dich über folgende Themen informieren:

  • Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2025
  • Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
  • Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
  • Kurz-Info: Neuerungen bei Kleinunternehmerpauschalierung und Kleinunternehmerregelung
  • Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht
  • Hinweis: Überprüfung Registrierkassenjahresbelege 2024 bis 15. Feber 2025

Sämtliche Ausführungen findest du im Anhang des Newsletters.

Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden. 

Dein Team der
Steuerfamilie

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