###ANREDE###,
in unserem heutigen Newsletter möchten wir dich über folgende Themen informieren:
- Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2025
- Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
- Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
- Kurz-Info: Neuerungen bei Kleinunternehmerpauschalierung und Kleinunternehmerregelung
- Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht
- Hinweis: Überprüfung Registrierkassenjahresbelege 2024 bis 15. Feber 2025
Sämtliche Ausführungen findest du im Anhang des Newsletters.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.
Dein Team der
Steuerfamilie