###ANREDE###,
in unserem heutigen Newsletter, möchten wir dich über folgende Themen informieren:
- Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
- Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
- Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
- Kosten für Lifteinbau als außergewöhnliche Belastung
- Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
- Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht
- Erinnerung an die Überprüfung des Registrierkassen-Jahresbeleges bis zum 15. Feber 2023
Sämtliche Ausführungen findest du im Anhang des Newsletters.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol