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###ANREDE###,

in unserem heutigen Newsletter, möchten wir dich über folgende Themen informieren:

  • Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
  • Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
  • Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
  • Kosten für Lifteinbau als außergewöhnliche Belastung
  • Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
  • Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht
  • Erinnerung an die Überprüfung des Registrierkassen-Jahresbeleges bis zum 15. Feber 2023

Sämtliche Ausführungen findest du im Anhang des Newsletters.

Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden. 

Dein Team der
Steuerfamilie.tirol

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