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###ANREDE###,

in unserem heutigen Newsletter, möchten wir dich über folgende Themen informieren:

  • Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2024
  • Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
  • Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
  • ORF-Beitragspflicht für Unternehmen seit Jahresbeginn
  • Badezimmerumbau als außergewöhnliche Belastung?
  • Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht

Sämtliche Ausführungen findest du im Anhang des Newsletters.

Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden. 

Dein Team der
Steuerfamilie.tirol

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