###ANREDE###,
seit heute ist es möglich über den Fördermanager der AWS eine Investitionsprämie in Höhe von 7 % bzw. 14 % für bestimmte Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter (nicht für Reparaturen) zu beantragen. Die österreichische Bundesregierung hat dazu ein neues Förderprogramm (AWS Investitionsprämie) zur Verfügung gestellt.
Der Antrag für die Investitionsprämie kann ab 01.09.2020 bis 28.02.2021 über den AWS Fördermanager eingebracht werden, der Fördertopf beträgt derzeit 1 Milliarde Euro und soll bei Bedarf auch noch aufgestockt werden.
Kurzüberblick über die neue Förderung des AWS:
Wer und wieviel?
Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen mit einem Zuschuss von:
- 7 % der Investitionskosten bzw.
- 14 % für Investitionen in den Bereich Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit.
- Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
- Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt.
Was wird geördert?
Gefördert werden:
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- Abnutzbares Anlagevermögen (Behaltefrist: 3 Jahre)
- Kombinationen mit anderen Förderungen sind möglich
Ausgenommen sind:
- Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
- Klimaschädliche Investitionen (insb. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen)
- Grundstücke
- Gebäudeerwerb außer von Bauträgern
- Bau- und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- Aktivierte Eigenleistungen
Die genauen Richtlinien mit allen Details findest du unter folgendem Link: www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Wenn du gegenständliche Förderung in Anspruch nehmen möchtest, raten wir möglichst rasch einen Antrag zu stellen, da die Vergabe der Förderung nach Eintreffen des vollständigen Förderungsansuchens erfolgt.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol