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###ANREDE###,

gerne möchten wir dich daran erinnern, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das II. Quartal 2025 bis zum 18. August 2025 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Wir bitten dich, uns die Unterlagen rechtzeitig - spätestens bis zum 31. Juli - zu übermitteln, damit wir die fristgerechte Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung garantieren können.

Gerne sind wir bei Fragen oder Unklarheiten behilflich.

Dein Team der
Steuerfamilie.tirol

Hinweis:
Hierbei handelt es sich um ein automatisches Erinnerungsservice – sollten die Unterlagen bereits abgegeben worden sein, ist diese Information bitte als gegenstandslos zu betrachten.

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