###ANREDE###,
gerne möchten wir dich daran erinnern, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das II. Quartal 2022 bis zum 15. August 2022 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Wir bitten dich, uns die Unterlagen rechtzeitig - 14 Tage vor Ablauf der Frist - zu übermitteln, damit wir die fristgerechte Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung garantieren können.
Gerne sind wir bei Fragen oder Unklarheiten behilflich.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um ein automatisches Erinnerungsservice – sollten die Unterlagen bereits abgegeben worden sein, ist diese Information bitte als gegenstandslos zu betrachten.