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###ANREDE###,

gerne möchten wir dich daran erinnern, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das I. Quartal 2025 bis zum 15. Mai 2025 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Wir bitten dich, uns die Unterlagen rechtzeitig - spätestens bis zum 30. April - zu übermitteln, damit wir die fristgerechte Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung garantieren können.

Gerne sind wir bei Fragen oder Unklarheiten behilflich.

Dein Team der
Steuerfamilie.tirol

Hinweis:
Hierbei handelt es sich um ein automatisches Erinnerungsservice – sollten die Unterlagen bereits abgegeben worden sein, ist diese Information bitte als gegenstandslos zu betrachten.

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